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BGH, 10.09.1991 - 4 StR 391/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.03.1990 - 5 StR 73/90
Zuständiges Gericht für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen eine …
Auszug aus BGH, 10.09.1991 - 4 StR 391/91
Da der Senat nur mit der Revision des Angeklagten befaßt ist, hat über die sofortigen Beschwerden der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin das Oberlandesgericht zu entscheiden (BGHR StPO § 464 Abs. 3 Zuständigkeit 3).